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Fördergelder für private Bauherren von Seiten der Länder
Allgemeines

Jedes einzelne Bundesland vergibt Zuschüsse, meist in Form von zinsverbilligten Darlehen.

Die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen an Bauwillige wurde bis Ende 2001 im zweiten Wohnbaugesetz (II. WoBauG) geregelt. Zum 1. Januar 2002 ist es durch das neue Wohnraumförderungsgesetz (WOFG) ersetzt worden. Auf der Grundlage dieses Gesetzes bestimmt jedes Bundesland selbst, wie viel Geld es für welche Maßnahmen zur Verfügung stellt. Das neue Recht gibt den Ländern im Vergleich zum bisherigen Wohnungsbaugesetz mehr Gestaltungsfreiheit.

Für die Förderung gelten folgende, teils im II. WoBauG/WoFG, teils in der Umsetzung durch die Länder geregelten Grundsätze:

1. Zeitpunkt der Antragsstellung

In der Regel werden Sie nur gefördert, wenn Sie bei Antragsstellung Ihren Bau noch nicht begonnen bzw. noch keinen Kaufvertrag unterschrieben haben. Lediglich Grundstückskaufverträge und Architektenverträge dürfen vorab geschlossen werden.

2. Einkommensgrenzen

In allen Bundesländern gelten für die Vergabe der Förderung Einkommensgrenzen in unterschiedlicher Höhe. In einigen Ländern ist unter bestimmten Vorraussetzungen eine Überschreitung dieser Grenze möglich.

3. Kein Rechtsanspruch

Auf das günstige Baugeld hat niemand einen Rechtsanspruch. Die Mittel werden nach dem Eingangsdatum oder nach sozialer Dringlichkeit vergeben. Wenn die Töpfe leer sind, heißt es, aufs nächste Jahr warten oder verzichten.

4. Eigenbeteiligung

Ohne eigenes Geld läuft nichts: Die Behörden verlangen den Nachweis von Eigenkapital, je nach Bundesland zwischen 10 bis 25%. Teilweise können aber Eigenleistung am Bau oder andere staatliche Mittel als Eigenkapital anerkannt werden. Auch das Einbringen eines bereits bezahlten Grundstücks wird als Eigenkapital anerkannt.

5. Zahlungsfähigkeit

Die Behörde prüft auch, ob sich die Baufamilie das eigene Heim überhaupt leisten und die monatliche Rate auf Dauer tragen kann. Wie viel der Familie für den Lebensunterhalt bleiben muss, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, liegt aber in der Regel bei rund 750 – 900 € für einen Zwei-Personen-Haushalt und zusätzlich rund 200 – 300 € für jedes weitere Familienmitglied.

6. Wohnungsgröße

Gemäß aktueller Gesetzgebung muss die Wohnungsgröße „der Zweckbestimmung angemessen“ sein. In der Praxis bedeutet das:
Ein Vier-Personen-Haushalt bekommt in der Regel nicht mehr als 130 m² Wohnfläche gefördert.

Die zuständigen Behörden in den einzelnen Bundesländern
Baden-Württemberg

Beratung und Anträge bei den Wohnungsbauförderungsstellen der Landratsämter und Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Auskunft auch bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, Tel: 018 01 / 150-333.

  L-Bank Baden Württemberg

Bayern

Beratung und Anträge bei den Bewilligungsstellen der Landratsämter und kreisfreien Städte. Auskünfte auch bei der Obersten Baubehörde im Bayrischen Staatsministerium des Innern, Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München

  http://www.wohnen.bayern.de

Berlin

Beratungszentrum der Investitionsbank Berlin, Bundesallee 210, 10719 Berlin,
Tel.: 030 / 21 25 26 60

  http://www.investitionsbank.de

Brandenburg

Beratung und Anträge bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg,
Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam,
Info-Telefon: 03 31 / 660- 13 22, und ihren regionalen Beratungszentren.

  http://www.ilb.de

Bremen

Beratung und Anträge für die Stadtgemeinde Bremen beim Amt für Wohnung und Städtebauförderung, Breitenweg 24 / 26, 28195 Bremen, Tel: 04 21 / 361 40 12
und für die Stadtgemeinde Bremerhaven beim Magistrat der Stadt Bremerhaven,
Amt für Bauförderung, Hinrich-Schmalfeldt-Straße (Stadthaus 1), 27576 Bremerhaven,
Tel: 04 71 / 590-24 66 und -24 67, Postanschrift: Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven.

  http://www.bremen.de

Hamburg

Beratung und Anträge bei der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt,
Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg, Tel: 040 / 24 84 60, Postanschrift:
Postfach 10 28 09, 20019 Hamburg.

  http://www.wk-hamburg.de

Hessen

Beratung und Anträge bei den Wohnungsbauförderungsstellen der Landratsämter und Stadtverwaltungen sowie bei der Landestreuhandstelle Hessen,
Neue Mainzer Straße 52 –58, 60311 Frankfurt am Main, Tel: 069 / 91 32 – 25 28 und – 25 67 (Postanschrift: Landestreuhandstelle Hessen, 60297 Frankfurt am Main).

  http://www.lth.de

Mecklenburg-Vorpommern

Beratung und Anträge bei den Vorprüfstellen der Landratsämter und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte. Auskunft auch beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Bewilligungsstelle), Geschäftsbereich der Nord/LB Girozentrale, Werkstraße 213,
19061 Schwerin, Tel: 03 85 / 63 63 -0 und seinen Außenstellen sowie beim Bautelefon des Ministeriums für Arbeit und Bau: 03 85 / 588 - 36 66.

  http://www.lfi-mv.de

Niedersachsen

Beratung und Anträge bei den Wohnungsbauförderungsstellen der Landkreise, Städte und Gemeinden. Auskunft auch bei den Niedersächsischen Landestreuhandstellen,
Hamburger Allee 4, 30161 Hannover, Tel: 05 11 / 361 - 57 73 und - 57 74.

  http://www.lts-nds.de

Nordrhein-Westfalen

Beratung und Anträge bei den Bewilligungsbehörden bei den Stadt- und Kreisverwaltungen.
Auskunft auch bei der Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen,
Friedrichstraße 62-80, 40217 Düsseldorf, Tel: 02 11 / 826- 76 40 und - 76 47,
und (schriftlich) beim Ministerium für Bauen und Wohnen, Elisabethstraße 5-11,
40217 Düsseldorf, Fax-Nr.: 02 11 / 384 36 03.

  http://www.lbnrw.de

Rheinland-Pfalz

Beratung und Anträge bei den Stadt- und Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden.
Auskunft auch beim Ministerium der Finanzen, Kaiser-Friedrich-Straße 5, 55116 Mainz,
Tel: 061 31 / 16 42 - 07, -35, -68 und 16 43 26.

  http://www.fm.rlp.de

Saarland

Beratung und Anträge über die zugelassenen Kreditinstitute (Sparkassen, Volksbanken, Saar-Bank, Sparda-Bank, DePfa Bank, Bank für Gemeinwirtschaft, Deutsche Bank Saar, Dresdner Bank, Commerzbank, HypoVereinsbank und SaarLB). Auskunft auch beim Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten, Referat Wohnungsbauförderung,
Am Tummelplatz 7, 66117 Saarbrücken, Tel: 06 81 / 501- 26 13, - 26 16 und - 26 17.

  http://www.finanzen.saarland.de

Sachsen

Beratung und Anträge bei den Wohnungsbauförderungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte. Auskunft auch bei der Sächsischen Aufbaubank GmbH,
Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden. Tel. Service Center: 018 03 / 66 44 66,
Postanschrift: Sächsische Aufbaubank GmbH, 01054 Dresden

  http://www.sab.sachsen.de

Sachsen-Anhalt

Beratung und Anträge bei den Wohnungsbauförderungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte. Auskunft auch beim Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt,
Harnackstraße 3, 39104 Magdeburg, Tel: 03 91 / 589 17 45

  http://www.lfi-lsa.de

Schleswig-Holstein

Investitionsbank Schleswig-Holstein, Fleethörn 29-31, 24103 Kiel,
Tel: 04 31 / 99 05-0 (Postanschrift: Postfach 11 28, 24100 Kiel)
und ihren regionalen Beratungszentren und -büros.

  http://www.ib-sh.de

Thüringen

Beratung und Anträge bei den Wohnungsbauförderstellen der Landratsämter und kreisfreien Städte. Auskünfte auch bei der Thüringer Aufbaubank, Europaplatz 5, 99091 Erfurt,
Tel: 03 61 / 74 47- 0 (Postanschrift: Postfach 12 9, 99003 Erfurt).

  http://tab.th-online.de



   
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