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Finanzierungs-Angebote
Fördergelder für private Bauherren von Seiten der Länder
Allgemeines
Jedes einzelne Bundesland vergibt Zuschüsse, meist in Form von zinsverbilligten Darlehen.
Die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen an Bauwillige wurde bis Ende 2001 im zweiten Wohnbaugesetz (II. WoBauG) geregelt. Zum 1. Januar 2002 ist es durch das neue Wohnraumförderungsgesetz (WOFG) ersetzt worden. Auf der Grundlage dieses Gesetzes bestimmt jedes Bundesland selbst, wie viel Geld es für welche Maßnahmen zur Verfügung stellt. Das neue Recht gibt den Ländern im Vergleich zum bisherigen Wohnungsbaugesetz mehr Gestaltungsfreiheit.
Für die Förderung gelten folgende, teils im II. WoBauG/WoFG, teils in der Umsetzung durch die Länder geregelten Grundsätze:
1. Zeitpunkt der Antragsstellung
In der Regel werden Sie nur gefördert, wenn Sie bei Antragsstellung Ihren Bau noch nicht begonnen bzw. noch keinen Kaufvertrag unterschrieben haben. Lediglich Grundstückskaufverträge und Architektenverträge dürfen vorab geschlossen werden.
2. Einkommensgrenzen
In allen Bundesländern gelten für die Vergabe der Förderung Einkommensgrenzen in unterschiedlicher Höhe. In einigen Ländern ist unter bestimmten Vorraussetzungen eine Überschreitung dieser Grenze möglich.
3. Kein Rechtsanspruch
Auf das günstige Baugeld hat niemand einen Rechtsanspruch. Die Mittel werden nach dem Eingangsdatum oder nach sozialer Dringlichkeit vergeben. Wenn die Töpfe leer sind, heißt es, aufs nächste Jahr warten oder verzichten.
4. Eigenbeteiligung
Ohne eigenes Geld läuft nichts: Die Behörden verlangen den Nachweis von Eigenkapital, je nach Bundesland zwischen 10 bis 25%. Teilweise können aber Eigenleistung am Bau oder andere staatliche Mittel als Eigenkapital anerkannt werden. Auch das Einbringen eines bereits bezahlten Grundstücks wird als Eigenkapital anerkannt.
5. Zahlungsfähigkeit
Die Behörde prüft auch, ob sich die Baufamilie das eigene Heim überhaupt leisten und die monatliche Rate auf Dauer tragen kann. Wie viel der Familie für den Lebensunterhalt bleiben muss, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, liegt aber in der Regel bei rund 750 – 900 € für einen Zwei-Personen-Haushalt und zusätzlich rund 200 – 300 € für jedes weitere Familienmitglied.
6. Wohnungsgröße
Gemäß aktueller Gesetzgebung muss die Wohnungsgröße „der Zweckbestimmung angemessen“ sein. In der Praxis bedeutet das:
Ein Vier-Personen-Haushalt bekommt in der Regel nicht mehr als 130 m² Wohnfläche gefördert.
Die zuständigen Behörden in den einzelnen Bundesländern
Baden-Württemberg
Beratung und Anträge bei den Wohnungsbauförderungsstellen der Landratsämter und Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Auskunft auch bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, Tel: 018 01 / 150-333.
L-Bank Baden Württemberg
Bayern
Beratung und Anträge bei den Bewilligungsstellen der Landratsämter und kreisfreien Städte. Auskünfte auch bei der Obersten Baubehörde im Bayrischen Staatsministerium des Innern, Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München
http://www.wohnen.bayern.de
Berlin
Beratungszentrum der Investitionsbank Berlin, Bundesallee 210, 10719 Berlin,
Tel.: 030 / 21 25 26 60
http://www.investitionsbank.de
Brandenburg
Beratung und Anträge bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg,
Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam,
Info-Telefon: 03 31 / 660- 13 22, und ihren regionalen Beratungszentren.
http://www.ilb.de
Bremen
Beratung und Anträge für die Stadtgemeinde Bremen beim Amt für Wohnung und Städtebauförderung, Breitenweg 24 / 26, 28195 Bremen, Tel: 04 21 / 361 40 12
und für die Stadtgemeinde Bremerhaven beim Magistrat der Stadt Bremerhaven,
Amt für Bauförderung, Hinrich-Schmalfeldt-Straße (Stadthaus 1), 27576 Bremerhaven,
Tel: 04 71 / 590-24 66 und -24 67, Postanschrift: Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven.
http://www.bremen.de
Hamburg
Beratung und Anträge bei der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt,
Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg, Tel: 040 / 24 84 60, Postanschrift:
Postfach 10 28 09, 20019 Hamburg.
http://www.wk-hamburg.de
Hessen
Beratung und Anträge bei den Wohnungsbauförderungsstellen der Landratsämter und Stadtverwaltungen sowie bei der Landestreuhandstelle Hessen,
Neue Mainzer Straße 52 58, 60311 Frankfurt am Main, Tel: 069 / 91 32 25 28 und 25 67 (Postanschrift: Landestreuhandstelle Hessen, 60297 Frankfurt am Main).
http://www.lth.de
Mecklenburg-Vorpommern
Beratung und Anträge bei den Vorprüfstellen der Landratsämter und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte. Auskunft auch beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Bewilligungsstelle), Geschäftsbereich der Nord/LB Girozentrale, Werkstraße 213,
19061 Schwerin, Tel: 03 85 / 63 63 -0 und seinen Außenstellen sowie beim Bautelefon des Ministeriums für Arbeit und Bau: 03 85 / 588 - 36 66.
http://www.lfi-mv.de
Niedersachsen
Beratung und Anträge bei den Wohnungsbauförderungsstellen der Landkreise, Städte und Gemeinden. Auskunft auch bei den Niedersächsischen Landestreuhandstellen,
Hamburger Allee 4, 30161 Hannover, Tel: 05 11 / 361 - 57 73 und - 57 74.
http://www.lts-nds.de
Nordrhein-Westfalen
Beratung und Anträge bei den Bewilligungsbehörden bei den Stadt- und Kreisverwaltungen.
Auskunft auch bei der Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen,
Friedrichstraße 62-80, 40217 Düsseldorf, Tel: 02 11 / 826- 76 40 und - 76 47,
und (schriftlich) beim Ministerium für Bauen und Wohnen, Elisabethstraße 5-11,
40217 Düsseldorf, Fax-Nr.: 02 11 / 384 36 03.
http://www.lbnrw.de
Rheinland-Pfalz
Beratung und Anträge bei den Stadt- und Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden.
Auskunft auch beim Ministerium der Finanzen, Kaiser-Friedrich-Straße 5, 55116 Mainz,
Tel: 061 31 / 16 42 - 07, -35, -68 und 16 43 26.
http://www.fm.rlp.de
Saarland
Beratung und Anträge über die zugelassenen Kreditinstitute (Sparkassen, Volksbanken, Saar-Bank, Sparda-Bank, DePfa Bank, Bank für Gemeinwirtschaft, Deutsche Bank Saar, Dresdner Bank, Commerzbank, HypoVereinsbank und SaarLB). Auskunft auch beim Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten, Referat Wohnungsbauförderung,
Am Tummelplatz 7, 66117 Saarbrücken, Tel: 06 81 / 501- 26 13, - 26 16 und - 26 17.
http://www.finanzen.saarland.de
Sachsen
Beratung und Anträge bei den Wohnungsbauförderungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte. Auskunft auch bei der Sächsischen Aufbaubank GmbH,
Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden. Tel. Service Center: 018 03 / 66 44 66,
Postanschrift: Sächsische Aufbaubank GmbH, 01054 Dresden
http://www.sab.sachsen.de
Sachsen-Anhalt
Beratung und Anträge bei den Wohnungsbauförderungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte. Auskunft auch beim Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt,
Harnackstraße 3, 39104 Magdeburg, Tel: 03 91 / 589 17 45
http://www.lfi-lsa.de
Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein, Fleethörn 29-31, 24103 Kiel,
Tel: 04 31 / 99 05-0 (Postanschrift: Postfach 11 28, 24100 Kiel)
und ihren regionalen Beratungszentren und -büros.
http://www.ib-sh.de
Thüringen
Beratung und Anträge bei den Wohnungsbauförderstellen der Landratsämter und kreisfreien Städte. Auskünfte auch bei der Thüringer Aufbaubank, Europaplatz 5, 99091 Erfurt,
Tel: 03 61 / 74 47- 0 (Postanschrift: Postfach 12 9, 99003 Erfurt).
http://tab.th-online.de
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