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Erläuterung zu den Finanzierungsbeispielen
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Kosten oder Wert des Baugrundstücks |
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Der Wert eines Baugrundstücks, das Sie bebauen möchten, errechnet sich aus dem Preis je Quadratmeter und der Grundstücksgröße. Im Zweifelsfall erhalten Sie detaillierte Informationen über übliche Grundstückspreise bei dem Gutachterausschuss Ihrer Kreisverwaltung oder - bei kreisfreien Städten - Ihrer Stadtverwaltung. |
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Erwerbskosten eines Grundstücks |
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Die zu erwartenden Nebenkosten bei dem Erwerb eines Baugrundstücks entsprechen in der Regel etwa 5% des Grundstückskaufpreises. Dieser Wert setzt sich wie folgt zusammen:
| Grunderwerbssteuer: |
3,5% |
| Notargebühren: |
ca. 1,0% |
| Gebühren des Grundbuchamtes: |
ca. 0,5% |
| Summe: |
ca. 5,0% |
Sofern Sie Ihr Grundstück über einen Grundstücksmakler erwerben, können zusätzliche Kosten durch die anfallende Makler-Courtage entstehen. Dieser Betrag, sofern er vom Erwerber zu tragen ist, muß zusätzlich in der Kostenkalkulation berücksichtigt werden. Die üblichen Courtagesätze sind regional sehr unterschiedlich und können zwischen 3,48 % und 6,96 % des Grundstückskaufpreises incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer liegen. |
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Erwerbsnebenkosten |
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Die zu erwartenden Nebenkosten bei dem Erwerb eines Baugrundstücks entsprechen in der Regel etwa 5% des Grundstückskaufpreises. Dieser Wert setzt sich wie folgt zusammen:
| Grunderwerbssteuer: |
3,5% |
| Notargebühren: |
ca. 1,0% |
| Gebühren des Grundbuchamtes: |
ca. 0,5% |
| Summe: |
ca. 5,0% |
Sofern Sie Ihr Grundstück über einen Grundstücksmakler erwerben, können zusätzliche Kosten durch die anfallende Makler-Courtage entstehen. Dieser Betrag, sofern er vom Erwerber zu tragen ist, muß zusätzlich in der Kostenkalkulation berücksichtigt werden. Die üblichen Courtagesätze sind regional sehr unterschiedlich und können zwischen 3,48 % und 6,96 % des Grundstückskaufpreises incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer liegen. |
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Erschließungskosten |
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Erschließungskosten umfassen die Aufwendungen für das Anlegen eines Weges/einer Straße, eines Telefon- und Kabelanschlusses bis zur Grundstücksgrenze, Gas-, Wasser und Elektroleitungen bis zur Grundstücksgrenze sowie die Teilungsvermessung.
In vielen Fällen ist die vollständige Erschließung bereits im Grundstückskaufpreis enthalten. Ob außerhalb des Grundstückskaufpreises noch Erschließungskosten anfallen, erfahren Sie in der Regel beim zuständigen Tiefbauamt. |
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Kosten des Hauses |
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Damit ist der Wert des bezugsfertigen Gebäudes inklusive Maler-, Tapezier- und Bodenbelagsarbeiten gemeint. Sofern Arbeiten in Eigenleistung erbracht werden, ist der Wert für ersparte Lohn- und die noch anfallenden Materialkosten in dieser Summe zu berücksichtigen. |
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Keller-, Teilkeller oder Fundamentplatte |
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Dies umfasst alle Kosten, die für einen Keller, einen Teilkeller oder eine Fundamentplatte anfallen. Auch Tiefbauleistungen und eventuelle Bodenentsorgungskosten inklusive der damit verbundenen Deponiegebühren sollten hier enthalten sein. |
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Garage oder Carport |
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Nebengebäude wie Garagen, Carports, überdachte Stellplätze oder auch ein Gartenhaus. |
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Sonstiges |
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Alle besonderen Ausstattungsdetails, sofern diese im Hauspreis noch nicht enthalten sind. Darunter fallen z.B. Regenwasserzisternen, Solaranlagen, Erdwärmepumpen, Wintergärten, Aufzüge, Wäscherutschen, Wärmerückgewinnungsanlagen, Brunnen, Kläranlagen, biologische Klärsysteme und Unvorhergesehenes. |
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Hausanschlüsse |
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Alle Kosten, um das neue Haus mit öffentlichen Ver- und Entsorgungsnetzen zu verbinden. In der Regel handelt es sich dabei um Gas-, Wasser-, Elektro- sowie Kanalanschlüsse und die Verbindung zum Leitungsnetz der Deutschen Telekom. Die Höhe der anfallenden Kosten erfahren Sie beim Tiefbauamt sowie bei den zuständigen Versorgungsunternehmen. Bei einer geplanten Ölheizung können hier die Kosten für den Öltank berücksichtigt werden. |
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Hofbefestigung, Einfriedigung, Garten- und Außenanlagen |
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Damit ist gesamte Außengestaltung eines Hauses gemeint. Pflasterarbeiten für Terrasse und Stellplätze gehören ebenso dazu wie die Anlage von Wegen. Pflanzen, Bäume, Sträucher, Rasenkanten, Zäune, Kfz-Stellplätze, Bewässerungsanlagen, Gartenteiche, Swimmingpools, Befestigungsmauern, etc. In vielen Fällen wird ein großer Teil dieser Arbeiten in Eigenleistung erbracht. Dann sind natürlich der ersparte Arbeitslohn und die anfallenden Materialkosten einzurechnen. |
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Architekten- und Ingenieursleistungen |
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Die Planungsleistungen bis zur Baugenehmigung sind bei allen Häusern der KAMPA-Gruppe in den Baukosten bereits enthalten.
Es können allerdings noch Kosten für eine Einmessung des Gebäudes durch einen amtlich bestellten Vermessungsingenieur entstehen. Bei Mehrfamilienhäusern kommt u.U. eine Prüfstatistik oder ein Feuerschutzgutachten hinzu und in manchen Fällen ist auch ein Bodengutachten vom Baugrundstück erforderlich. |
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Behördenleistungen |
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Alle Kosten, die in Verbindung mit Dienstleistungen von Behörden stehen.
Dies können beispielsweise Baugenehmigungs-, Teilungsgenehmigungsgebühren, Kosten für einen amtlichen Lageplan, Eintragungen von Sicherheiten im Grundbuch, katasteramtliche Vermessungen, amtliche Bauabnahmen oder die Abnahme durch den Bezirksschornsteinfegermeister sein. |
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Einbaumöbel |
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Unter dieser Rubrik werden alle Kosten für fest installierte Innenausbauten berechnet. Dazu zählen Einbauküchen, begehbare Kleiderschränke, usw. |
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Eigenmittel |
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Kapital, das selbst in das Bauvorhaben eingebracht und daher nicht von einer Bank finanziert werden muss. Dazu zählen auch ein bereits vorhandenes und bezahltes Baugrundstück, Schenkungen aus der Familie, Verkaufserlöse bereits vorhandener Immobilien, Erbschaften, Bausparguthaben und sogar die ersparten Lohnkosten, wenn Arbeiten in Eigenleistung durchgeführt werden. |
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Vorhandene Fremdmittel |
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Unter dieser Position werden alle bereits bewilligten Darlehen (außer Bankdarlehen) erfasst, die in das Bauvorhaben einfließen. Es können z.B. Arbeitgeberdarlehen, Darlehen von Verwandten, öffentliche Mittel oder Bausparkredite sein. |
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Finanzierungsbedarf |
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Diese Zahl beziffert die Summe der benötigten langfristigen Kreditmittel, um das gesamte Bauprojekt fertigstellen zu können. |
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